ALLGEMEIN
Hier werden nach und nach verschiedene Themenbereiche entstehen, die wiederum Oberbegriffen in alphabetischer Reihenfolge zugeordnet sind.

GESETZE

Landeshundegesetz (als PDF-Datei)
Landeshundegesetz
landeshundegesetz
landeshundegesetz.pdf
PDF-Dokument [39.4 KB]
(LHundG NRW)
Seit dem 01.01.2003 ist in NRW das Landeshundegesetz (LHundG NRW) in Kraft. In diesem Gesetz wird die allgemeine Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Bereichen geregelt, wobei das Gesetz eine Mindestpflicht darstellt, die von den Bestimmungen der jeweiligen Kommune zwar übertroffen, jedoch nicht unterschritten werden darf.
Das LHundG NRW bestimmt für 4 Gruppen von Hunden besondere Auflagen zur Haltung, daher muß auch die Haltung eines Hundes dem Ordnungsamt angezeigt werden (natürlich auch wegen der Hundesteuer!).
Zu den 4 Gruppen zählen:
  • Hunde bestimmter Rassen
  • Hunde gefährlicher Rassen
  • alle Hunde, welche als erwiesen gefährlich aufgefallen sind
  • sog. 20/40-Hunde (schwerer als 20kg oder größer als 40cm - Also Englische Bulldoggen)
Englische Bulldoggen sind sog. 20/40-Hunde, also Hunde, die entweder schwerer als 20kg oder größer als 40cm sind. Somit gilt für alle Halter einer Englischen Bulldogge:
  • es muß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • der Hund muß mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • es muß ein Sachkundenachweis erbracht werden
Tierschutzgesetz (als PDF-Datei)
Tierschutzgesetz
Tierschutzgesetz
Tierschutzgesetz.pdf
PDF-Dokument [74.4 KB]
(TierSchG)
"Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006, zuletzt geändert (...) 18.12.2007"
  • Stand: Neufassung durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313; zuletzt geändert durch gv. 18.12.2007 I 3001; 2008, 47
  • Anfertigungsdatum: 24.07.1972
  • Fassung vom: 18.05.2006
MATERIAL & HILFSMITTEL
Sachkundenachweis NRW (als PDF-Datei)
Sachkundenachweis NRW
sachkundenachweis+NRW
sachkundenachweis+NRW.pdf
PDF-Dokument [465.2 KB]
Sachkundenachweis für 20/40 Hunde
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verlangt vom Halter eines 20/40 Hundes den Nachweis, dass er über die dazu nötige Sachkunde verfügt. Man soll also theoretisch alles wissen, was die Hundehaltung erfordert.
Aus einem gesamten Fragenkatalog von 168 Fragen müssen 20 zufällig ausgewählte Fragen beantwortet werden und 70% der möglichen Punkte erreicht werden. Für jede korrekte Antwort erhält man einen Punkt. Eine falsche Antwort bedeutet einen Punktabzug und eine übersehene richtige Antwort schlägt mit 0 Punkten zu Buche.
Der Sachkundenachweis ist ein Multiple-Choice-Test, wie man ihn auch für die theoretische Führerscheinprüfung ausfüllt.
Als vollständig richtig beantwortet gilt eine Frage, wenn jede richtige Antwort gefunden wurde und keine falsche Antwort versehentlich markiert wurde. Eine Vorbereitung ist zu empfehlen. Auch eine lange praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden bereitet einen nicht unbedingt auf die Ausfüllung eines Multiple-Choice-Fragebogens vor.
Also, PDF-Datei drucken und: üben, üben, üben...
Verhaltenstest (als PDF-Datei)
Verhaltenstest
verhaltenstest
verhaltenstest.pdf
PDF-Dokument [11.9 KB]
Zur Befreiung von der generellen Maulkorb- und Anleinplicht gemäß § 6 Abs. 4 der Landeshundeverordnung NRW.
VERORDNUNGEN
Landeshundeverordnung (als PDF-Datei)
Landeshundeverordnung
Landeshundeverordnung
Landeshundeverordnung.pdf
PDF-Dokument [158.2 KB]
(LHV NRW)
Die in Nordrhein-Westfalen konzipierte neue Landeshundeverordnung (LHV NRW) beruht auf den folgenden Grundannahmen:
  • Jeder Hund kann durch falsche Haltung oder tierschutzwidrigen Umgang gefährlich werden.
  • Hunde der in der Anlage 1 der LHV NRW genannten Rassen können in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Januar 2000 (DÖV 2000, S. 554) als potenziell gefährliche Hunde gelten.
  • Hunde der in der Anlage 2 der LHV NRW genannten Rassen mit speziellen Eigenschaften bedürfen der Haltung durch besonders sachkundige Personen, um die Entwicklung von Fehlverhalten oder ihren Missbrauch zu verhindern.
Mit der LHV NRW sollen folgende Ziele erreicht werden:
  • Unzuverlässige und unkundige Hundehalter sollen identifiziert werden.
  • Hunde der in der Anlage 2 aufgeführten Rassen und "größere Hunde" sollen durch diese LHV NRW vor missbräuchlichen Verwendungen geschützt und damit auch im Sinne des Tierschutzgedankens besonders herausgehoben werden.
  • Bisher unbeanstandete Hundehaltungen sollen ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden können.
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